Unfallgutachten vom unabhängigen Kfz-Sachverständigen
Auf ein Unfallgutachten von einem Sachverständigen hat jeder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelte Verkehrsteilnehmer ein Recht. Um seine Ansprüche zu wahren, darf er einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Durch einen unabhängigen Gutachter lässt sich die Schadenssumme in Westerhold feststellen, dokumentieren und die Forderung gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung durchsetzen.
Diese Vorteile haben Sie durch ein unabhängiges Unfallgutachten:
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, ist meist in einer Ausnahmesituation. Wenn hoffentlich kein Personenschaden entstanden ist, bleiben der Sachschaden am Fahrzeug, geplatzte Termine und der Nutzungsausfall. Hier ist schnelle Hilfe nötig, die Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung auch gern verspricht. Normalerweise bietet sie Ihnen auch gleich einen eigenen Sachverständigen für das Unfallgutachten an oder sie gibt sich mit Kostenvorschlag der Autowerkstatt zufrieden. Bei einem Verkehrsunfall geht es fast immer um mehr als einen Bagatellschaden. Als Unfallgeschädigter haben Sie dann einen Anspruch auf ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Lassen Sie sich nicht auf die Angebote des gegnerischen Versicherers ein. Sie geben damit in Westerhold einen Teil Ihrer Rechte aus der Hand. Die gestellten Gutachter sind nicht unabhängig, sondern werden eher den nächsten Auftrag des Versicherers im Blick haben, als Ihr Wohl. Außerdem geben Sie möglicherweise wichtige Beweise zum Unfallhergang aus der Hand. Bestehen Sie immer auf ein unabhängiges Unfallgutachten eines von Ihnen beauftragen Sachverständigen. Rufen Sie uns einfach an (Telefon 04971/92 47 401, Mobil 01575 689 35 77) oder nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.
Ein versierter Unfallgutachter wahrt Ihr Recht als Geschädigter
Zahlreiche Untersuchungen bestätigen, dass Unfallgeschädigte eine vollständige Entschädigung nur erhalten, wenn sie einen unabhängigen Unfallgutachter beauftragen. Lassen Sie sich deshalb nicht das Verfahren aus der Hand nehmen. Versicherer versuchen gern, den Schaden um mögliche Vorschäden zu reduzieren. Auch bei der Berechnung des Nutzungsausfalls oder der Erstattung für Anmietung eines Ersatzwagens müssen Sie mit Nachteilen rechnen. Ferner „vergessen“ von der Versicherung bestellte Gutachter gern die Wertminderung, die infolge eines Unfalls eintreten kann.
Ein von Ihnen beauftragtes Unfallgutachten bei einem sachverständigen Unfallgutachter betrachtet den Schaden ganzheitlich und hat gleichzeitig einen beweissichernden Charakter. Geben Sie diese Beweismittel nicht aus der Hand! Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, haben Sie mit einem Unfallgutachten unseres Sachverständigen-Büros in Neuharlingersiel gute Argumente.
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Qualifiziertes Schadengutachten für die Wahrung Ihrer finanziellen Interessen
Eine der ersten Fragen nach einem Unfall ist, wie teuer die Reparatur am Auto wird und wer für den Schaden aufkommt. Wenn Sie unverschuldet zum Geschädigten wurden, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung. Dies führt sie anhand eines Schadengutachtens durch, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger anfertigen sollte.
Geschädigte haben nicht nur Anspruch auf die Übernahme der Reparaturkosten. Möglicherweise geht mit dem Unfall eine Wertminderung am Fahrzeug einher. Wirtschaftliche Nachteile aus dem Nutzungsausfall muss der Versicherer des Unfallverursachers ebenfalls entschädigen. Solche Aspekte werden bei einem sachverständigen Schadengutachten entsprechend berücksichtigt.
Wir erstellen ein unabhängiges Unfallgutachten, das den Schaden umfassend beziffert und dokumentiert. Unsere fachliche, rechtliche und technische Expertise erlaubt es uns, nicht nur sichtbare Mängel zu erfassen. Wir unterziehen Ihr Auto einer umfassenden Untersuchung, um das Schadensausmaß vollständig zu bewerten. Die Rechnung für das Schadengutachten erhält die gegnerische Versicherung.
Das KFZ-Schadengutachten sorgt für eine schnelle Regulierung
Das Kfz-Schadengutachten ist Grundlage für eine schnelle Regulierung des Schadens. Unsere Mitarbeiter sorgen für eine schnelle Ausfertigung, sodass die Versicherung schnell zahlt und Sie Ihr Auto reparieren lassen können.
Ein Unfallgutachten beinhaltet die technischen Daten und besondere Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs. Außerdem beschreibt der Gutachter detailliert die Unfallschäden und dokumentiert diese mit Fotos. Darüber hinaus enthält das Unfallgutachten die Auflistung durchzuführender Reparaturarbeiten inklusive der Kostenkalkulation. Die Dauer der Reparatur ist wichtig, um die Entschädigung für den Nutzungsausfall zu berechnen. Neben der Bewertung von Wiederbeschaffungs- und Restwert ermittelt der Sachverständige, ob es sich um einen Totalschaden handelt. Zum Unfallgutachten gehört außerdem die Dokumentation bereits vor dem Unfall vorhandener Schäden.
Mit einem qualifizierten Unfallgutachten erhalten Sie von uns ein Dokument, das alle Kosten beziffert, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Diese muss Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung in vollem Umfang ersetzen, wenn Sie unverschuldet Geschädigter wurden. Als Unfallsachverständiger begründen wir die festgestellten Schäden rechtssicher. Bei einem Rechtsstreit mit dem Unfallgegner haben Sie in Westerhold mit dem Unfallgutachten ein wichtiges Beweismittel vor Gericht in der Hand.
Diese Leistungen sind bei der Erstellung eines Unfallgutachtens enthalten: